Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-15, 13 Sa 992/07

13 Sa 992/07Arbeitsgericht15.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 992/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-15

Aktenzeichen: 13 Sa 992/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0215.13SA992.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 1004 BGB

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 03.05.2007 - 3 Ca 269/07 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, das Abmahnschreiben vom 22.11.2006 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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