10 Ta 749/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-18, 10 Ta 749/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-18, 10 Ta 749/07
10 Ta 749/07Arbeitsgericht18.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 749/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-18
Aktenzeichen: 10 Ta 749/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0218.10TA749.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 23 Abs. 3 RVG; § 99 BetrVG; § 100 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11.10.2007 - 3 BV 119/07 - wird zurückgewiesen.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
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