Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-08, 9 Sa 1965/07

9 Sa 1965/07Arbeitsgericht08.04.2008

Regest

Der Berechnung der Karenzentschädigung sind auch dann die zuletzt bezogenen, vertragsmäßigen Leistungen zu Grunde zu legen, wenn diese bei einem Ausscheiden während einer Teilzeitarbeit im Rahmen einer Elternzeit gem. § 15 Abs. 5 BEEG gegenüber einer vorherigen Vollzeitarbeit vermindert sind.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 1965/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-08

Aktenzeichen: 9 Sa 1965/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0408.9SA1965.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: §§ 74, 74 b HGB, § 15 Abs. 5 BEEG

Leitsätze

Der Berechnung der Karenzentschädigung sind auch dann die zuletzt bezogenen, vertragsmäßigen Leistungen zu Grunde zu legen, wenn diese bei einem Ausscheiden während einer Teilzeitarbeit im Rahmen einer Elternzeit gem. § 15 Abs. 5 BEEG gegenüber einer vorherigen Vollzeitarbeit vermindert sind.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 02.10.2007 - 5 Ca 1035/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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