9 Sa 1965/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-08, 9 Sa 1965/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-08, 9 Sa 1965/07
9 Sa 1965/07Arbeitsgericht08.04.2008
Regest
Der Berechnung der Karenzentschädigung sind auch dann die zuletzt bezogenen, vertragsmäßigen Leistungen zu Grunde zu legen, wenn diese bei einem Ausscheiden während einer Teilzeitarbeit im Rahmen einer Elternzeit gem. § 15 Abs. 5 BEEG gegenüber einer vorherigen Vollzeitarbeit vermindert sind.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 1965/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-08
Aktenzeichen: 9 Sa 1965/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0408.9SA1965.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: §§ 74, 74 b HGB, § 15 Abs. 5 BEEG
Leitsätze
Der Berechnung der Karenzentschädigung sind auch dann die zuletzt bezogenen, vertragsmäßigen Leistungen zu Grunde zu legen, wenn diese bei einem Ausscheiden während einer Teilzeitarbeit im Rahmen einer Elternzeit gem. § 15 Abs. 5 BEEG gegenüber einer vorherigen Vollzeitarbeit vermindert sind.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 02.10.2007 - 5 Ca 1035/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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