Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-17, 13 TaBV 130/07

13 TaBV 130/07Arbeitsgericht17.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 130/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-17

Aktenzeichen: 13 TaBV 130/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0417.13TABV130.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 99 BetrVG; § 100 BetrVG

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 19.10.2007 - 1 BV 12/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:

Die Anträge werden abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass die vorläufige Versetzung der Arbeitnehmerin S5 A3 mit Wirkung ab 11.06.2007 als B-Kundenberaterin in die Filiale B5 offensichtlich nicht dringend erforderlich war.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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