Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-17, 17 Sa 1770/07

17 Sa 1770/07Arbeitsgericht17.04.2008

Regest

Ein Anspruch aus § 4 c TV ERA-APF auf 2,79 % als Einmalzahlung besteht dann nicht, wenn feststeht, dass das ERA auch zukünftig nicht in dem Betrieb eingeführt werden wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1770/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-17

Aktenzeichen: 17 Sa 1770/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0417.17SA1770.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Leitsätze

Ein Anspruch aus § 4 c TV ERA-APF auf 2,79 % als Einmalzahlung besteht dann nicht, wenn feststeht, dass das ERA auch zukünftig nicht in dem Betrieb eingeführt werden wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29.08.2007 - 3 Ca 509/07 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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