Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-11-21, 7 Sa 981/08

7 Sa 981/08Arbeitsgericht21.11.2008

Regest

Richtet sich ein Arbeitgeber in Wahrnehmung seiner Direktionsbefugnis an einer Gefährdungsbeurteilung aus, um einem behinderten Arbeitnehmer eine leidensgerechte Tätigkeit zuzuweisen, so stellt dies auch dann keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 7 AGG dar, wenn die Gefährdungsbeurteilung fehlerhaft erfolgt ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 981/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-21

Aktenzeichen: 7 Sa 981/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:1121.7SA981.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 15 AGG; § 7 AGG; § 3 AGG; § 628 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Richtet sich ein Arbeitgeber in Wahrnehmung seiner Direktionsbefugnis an einer Gefährdungsbeurteilung aus, um einem behinderten Arbeitnehmer eine leidensgerechte Tätigkeit zuzuweisen, so stellt dies auch dann keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 7 AGG dar, wenn die Gefährdungsbeurteilung fehlerhaft erfolgt ist.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 24.10.2008 - 3 Ca 1574/07 - wird zurückgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie die dem Streitverkündeten entstandenen Kosten.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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