10 TaBV 37/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-01-16, 10 TaBV 37/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-01-16, 10 TaBV 37/08
10 TaBV 37/08Arbeitsgericht16.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 37/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-16
Aktenzeichen: 10 TaBV 37/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0116.10TABV37.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 40 Abs. 1, 65 Abs. 1, 67 Abs. 2, 78 a BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 06.03.2008 - 3 BV 90/07 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.