10 Ta 801/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-02, 10 Ta 801/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-02, 10 Ta 801/08
10 Ta 801/08Arbeitsgericht02.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 801/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-02
Aktenzeichen: 10 Ta 801/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0202.10TA801.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, §§ 23 Abs. 3, 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 99 Abs. 1 BetrVG, § 5 ZPO
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 19.11.2008 - 1 BV 13/08 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 8.000,00 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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