3 Sa 1621/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-04, 3 Sa 1621/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-04, 3 Sa 1621/08
3 Sa 1621/08Arbeitsgericht04.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 3 Sa 1621/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-04
Aktenzeichen: 3 Sa 1621/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0204.3SA1621.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 305 c Abs. 1, 307 BGB
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 23.09.2008 - Az. 5 Ca 764/08 - teilweise abgeändert:
Der Kläger wird auf die Widerklage der Beklagten hin verurteilt, an die Beklagte 1.050,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz der EZB seit 24.04.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger zu 61,32 %, die Beklagte zu 38,68 %, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.102,50 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.