Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-12, 2 Ta 538/08

2 Ta 538/08Arbeitsgericht12.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 538/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-12

Aktenzeichen: 2 Ta 538/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0212.2TA538.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d, 3 ArbGG

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 19.06.2008 - 4 Ca 226/08 - abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten wird für zulässig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.758,61 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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