2 Ta 538/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-12, 2 Ta 538/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-12, 2 Ta 538/08
2 Ta 538/08Arbeitsgericht12.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 538/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-12
Aktenzeichen: 2 Ta 538/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0212.2TA538.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d, 3 ArbGG
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 19.06.2008 - 4 Ca 226/08 - abgeändert.
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten wird für zulässig erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.758,61 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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