10 TaBV 131/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-13, 10 TaBV 131/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-13, 10 TaBV 131/08
10 TaBV 131/08Arbeitsgericht13.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 131/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-13
Aktenzeichen: 10 TaBV 131/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0213.10TABV131.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 80 Abs. 1 und 2, 92 Abs. 2, 99 Abs. 1 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.07.2008 - 5 BV 81/08 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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