Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-18, 2 Sa 1083/08

2 Sa 1083/08Arbeitsgericht18.02.2009

Regest

Für die Klage des Arbeitgebers auf Feststellung, nicht zur Entfernung einer vom Arbeitnehmer beanstandeten Abmahnung aus der Personalakte verpflichtet zu sein, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1083/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-18

Aktenzeichen: 2 Sa 1083/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0218.2SA1083.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 256 Abs. 1 ZPO

Leitsätze

Für die Klage des Arbeitgebers auf Feststellung, nicht zur Entfernung einer vom Arbeitnehmer beanstandeten Abmahnung aus der Personalakte verpflichtet zu sein, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21.05.2008 – 3 Ca 129/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.