Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-18, 2 Sa 1138/08

2 Sa 1138/08Arbeitsgericht18.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1138/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-18

Aktenzeichen: 2 Sa 1138/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0218.2SA1138.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 307 Abs. 1 BGB

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 19.06.2008 – 3 Ca 608/07 – abgeändert.

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Detmold vom 14.02.2008 wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.500,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB aus dieser Summe seit dem 22.11.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis der Klägerin am 14.02.2008 entstandenen Kosten. Diese Kosten trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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