2 Ta 863/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-18, 2 Ta 863/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-18, 2 Ta 863/07
2 Ta 863/07Arbeitsgericht18.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 863/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-18
Aktenzeichen: 2 Ta 863/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0218.2TA863.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, 92, 92 a, 86 HGB
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 04.012.2007 - 5 Ca 2035/07 - abgeändert. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.187,37 € festgesetzt.
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