Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-24, 2 Ta 629/08

2 Ta 629/08Arbeitsgericht24.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 629/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-24

Aktenzeichen: 2 Ta 629/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0224.2TA629.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 22.08.2008 - 2 Ca 570/08 - abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.

Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.341,27 € festgesetzt.

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