2 Ta 629/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-24, 2 Ta 629/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-24, 2 Ta 629/08
2 Ta 629/08Arbeitsgericht24.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 629/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-24
Aktenzeichen: 2 Ta 629/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0224.2TA629.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 22.08.2008 - 2 Ca 570/08 - abgeändert.
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.
Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.341,27 € festgesetzt.
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