Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-06-16, 12 Sa 1596/08

12 Sa 1596/08Arbeitsgericht16.06.2009

Regest

Die Aufgaben eines Arztes im Rahmen des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Transfusi-onsgesetzes (TFG) erfüllen die Voraussetzungen der tariflich geforderten "medizinischen Verantwortung" i.S.d. § 16 TV-Ärzte/VKA nicht, so dass eine Eingruppierung als Oberarzt nicht in Betracht kommt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 1596/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-16

Aktenzeichen: 12 Sa 1596/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0616.12SA1596.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: §§ 15, 16 TV-Ärzte/VKA

Leitsätze

Die Aufgaben eines Arztes im Rahmen des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Transfusi-onsgesetzes (TFG) erfüllen die Voraussetzungen der tariflich geforderten "medizinischen Verantwortung" i.S.d. § 16 TV-Ärzte/VKA nicht, so dass eine Eingruppierung als Oberarzt nicht in Betracht kommt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 27.08.2008 – 3 Ca 1242/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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