19 Sa 392/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-06-17, 19 Sa 392/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-06-17, 19 Sa 392/09
19 Sa 392/09Arbeitsgericht17.06.2009
Regest
Stellt der Arbeitgeber bei Entlohnung für die Arbeit an einem Arbeitsplatz von Akkordlohn auf Zeitlohn um, ohne den Betriebsrat zu beteiligen, hat der Arbeitnehmer an diesem Arbeitsplatz Anspruch auf Vergütung in bisheriger Höhe
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 392/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-17
Aktenzeichen: 19 Sa 392/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0617.19SA392.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 611 BGB, § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG
Leitsätze
Stellt der Arbeitgeber bei Entlohnung für die Arbeit an einem Arbeitsplatz von Akkordlohn auf Zeitlohn um, ohne den Betriebsrat zu beteiligen, hat der Arbeitnehmer an diesem Arbeitsplatz Anspruch auf Vergütung in bisheriger Höhe
Tenor
Das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 17.10.2008 – 1 Ca 1331/07 – wird abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.504,65 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
von 312,82 Euro seit dem 31.08.2007
von 136,54 Euro seit dem 30.09.2007
von 254,23 Euro seit dem 31.10.2007
von 234,35 Euro seit dem 30.11.2007
von 32,25 Euro seit dem 31.12.2007
von 298,13 Euro seit dem 31.01.2008
von 236,61 Euro seit dem 29.02.2008
von 181,61 Euro seit dem 31.03.2008
von 188,41 Euro seit dem 30.04.2008
von 228,98 Euro seit dem 31.05.2008
von 287,85 Euro seit dem 31.06.2008 und
von 112,87 Euro seit dem 31.07.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger zu 1/5, die Beklagte zu 4/5.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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