10 Ta 425/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-13, 10 Ta 425/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-13, 10 Ta 425/09
10 Ta 425/09Arbeitsgericht13.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 425/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-13
Aktenzeichen: 10 Ta 425/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0813.10TA425.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, § 85 Abs. 2 ArbGG, § 19 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.05.2008 – 2 BVGa 8/08 – wird zurückgewiesen.
Die Arbeitgeberin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
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