16 Sa 1644/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-20, 16 Sa 1644/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-20, 16 Sa 1644/08
16 Sa 1644/08Arbeitsgericht20.08.2009
Regest
Verfolgt der Minderheitsgesellschafter einer GmbH die Abberufung des von der Mehrheits-gesellschafterin gestützten Geschäftsführers der GmbH mit der Begründung, dieser habe eine strafbare Untreue begangen, so kann dies die Auflösung des mit dem Minderheitsge-sellschafter zugleich bestehenden Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1644/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-20
Aktenzeichen: 16 Sa 1644/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0820.16SA1644.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: §§ 9, 10 KSchG
Leitsätze
Verfolgt der Minderheitsgesellschafter einer GmbH die Abberufung des von der Mehrheits-gesellschafterin gestützten Geschäftsführers der GmbH mit der Begründung, dieser habe eine strafbare Untreue begangen, so kann dies die Auflösung des mit dem Minderheitsge-sellschafter zugleich bestehenden Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Tenor
Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 03.09.2008 – 1 Ca 1700/07 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung des Klägers zurückgewiesen worden ist. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.
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