10 TaBV 157/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-21, 10 TaBV 157/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-21, 10 TaBV 157/08
10 TaBV 157/08Arbeitsgericht21.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 157/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-21
Aktenzeichen: 10 TaBV 157/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0821.10TABV157.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 29, 33, 37 Abs. 6, 40 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 20.08.2008 – 1 BV 37/07 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.