17 Sa 678/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-03, 17 Sa 678/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-03, 17 Sa 678/09
17 Sa 678/09Arbeitsgericht03.09.2009
Regest
Nach § 2 II b MTV-Bahn-BKK muss der Arbeitsvertrag bei Eingehung eines befristeten Ar-beitsverhältnisses Angaben zur Dauer und zum Zweck der Befristung enthalten. Die Tarif-vorschrift schließt weder die sachgrundlose Befristung aus noch enthält sie ein Zitiergebot.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 678/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-03
Aktenzeichen: 17 Sa 678/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0903.17SA678.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 14 I 2 Nr. 2, Nr. 5, II TzBfG, § 2 MTV-Bahn-BKK i.d.F. v. 23.06.2006
Leitsätze
Nach § 2 II b MTV-Bahn-BKK muss der Arbeitsvertrag bei Eingehung eines befristeten Ar-beitsverhältnisses Angaben zur Dauer und zum Zweck der Befristung enthalten. Die Tarif-vorschrift schließt weder die sachgrundlose Befristung aus noch enthält sie ein Zitiergebot.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Münster vom 31.03.2009 – 3 Ca 1354/08 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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