17 Sa 906/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-08, 17 Sa 906/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-08, 17 Sa 906/09
17 Sa 906/09Arbeitsgericht08.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 906/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-08
Aktenzeichen: 17 Sa 906/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1008.17SA906.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 27.05.2009 – 2 Ca 1524/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Zuweisung der Klägerin auf die Stelle der Fallmanagerin bei der ARGE Team H1 vom 17.03.2008 unwirksam ist.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Verwaltungsangestellte der Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA in seinen Dienststellen zu beschäftigen.
Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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