2 Ta 475/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-14, 2 Ta 475/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-14, 2 Ta 475/09
2 Ta 475/09Arbeitsgericht14.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 475/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-14
Aktenzeichen: 2 Ta 475/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1014.2TA475.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 2 Abs. 3 ArbGG, § 34 ZPO
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 24.97.2009 – 4 Ca 1582/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.353,15 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.