10 TaBV 59/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-23, 10 TaBV 59/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-23, 10 TaBV 59/09
10 TaBV 59/09Arbeitsgericht23.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 59/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-23
Aktenzeichen: 10 TaBV 59/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1023.10TABV59.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 90 Abs. 2, 83 a Abs. 2, Abs. 3 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 27.06.2007 – 2 BV 15/07 – abgeändert.
Der Antrag des Betriebsrats wird als unzulässig abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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