10 TaBV 89/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-09, 10 TaBV 89/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-09, 10 TaBV 89/09
10 TaBV 89/09Arbeitsgericht09.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 89/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-09
Aktenzeichen: 10 TaBV 89/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1109.10TABV89.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 98 ArbGG, §§ 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG, 17 KSchG
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 30.09.2009 – 3 BV 32/09 – wird zurückgewiesen.
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