10 TaBV 45/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-20, 10 TaBV 45/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-20, 10 TaBV 45/09
10 TaBV 45/09Arbeitsgericht20.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 45/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-20
Aktenzeichen: 10 TaBV 45/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1120.10TABV45.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 75 Abs. 1, 99 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4, Abs. 3, Abs. 4 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 01.04.2009 – 5 BV 41/08 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.