10 Ta 601/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-30, 10 Ta 601/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-30, 10 Ta 601/09
10 Ta 601/09Arbeitsgericht30.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 601/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-30
Aktenzeichen: 10 Ta 601/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1130.10TA601.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, §§ 99, 100, 101 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 09.09.2009 – 2 BV 16/09 – unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert.
Der Wert des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 5.677,58 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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