2 Ta 687/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-12-07, 2 Ta 687/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-12-07, 2 Ta 687/09
2 Ta 687/09Arbeitsgericht07.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 687/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-07
Aktenzeichen: 2 Ta 687/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1207.2TA687.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a, Nr. 4 a, 1 Abs. 3 ArbGG
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 09.11.2009 – 1 Ga 29/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.560,00 € festgesetzt.
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