13 TaBV 52/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-12-18, 13 TaBV 52/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-12-18, 13 TaBV 52/09
13 TaBV 52/09Arbeitsgericht18.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 52/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-18
Aktenzeichen: 13 TaBV 52/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1218.13TABV52.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG; § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.05.2009 – 4 BV 94/09 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:
Im Betrieb der Arbeitgeberin in U1 wird eine Einigungsstelle zu dem Regelungsgegenstand "Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX" gebildet.
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