5 Ta 449/19•Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-01-15, 5 Ta 449/19
Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-01-15, 5 Ta 449/19
5 Ta 449/19Arbeitsgericht15.01.2020
Regest
Sind die von der Partei zu zahlenden Raten fehlerhaft zu hoch festgesetzt worden, kann ein Zahlungsplan keine Fälligkeit der Raten bewirken. Mangels wirksamer Festsetzung entfällt die Zahlungspflicht für rückständige Raten.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Ta 449/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 5 Ta 449/19
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0115.5TA449.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 115 Abs. 1 S. 3 Ziffer 3, Abs. 3, 120 a Abs. 1 S. 1 ZPO
Leitsätze
Sind die von der Partei zu zahlenden Raten fehlerhaft zu hoch festgesetzt worden, kann ein Zahlungsplan keine Fälligkeit der Raten bewirken. Mangels wirksamer Festsetzung entfällt die Zahlungspflicht für rückständige Raten.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 10.10.2019 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 29.04.2019 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 16.09.2019 - 2 Ca 372/19 - wird der Beschluss abgeändert.
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe im Umfang der Bewilligung durch den Beschluss des Arbeitsgerichtes Bielefeld vom 29.04.2019 mit der Maßgabe bewilligt, dass der Kläger keine Raten aus seinem monatlichen Einkommen zu zahlen hat.
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