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18 Sa 1197/20•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-03-25, 18 Sa 1197/20
18 Sa 1197/20Arbeitsgericht25.03.2021
Eine Krankenpflegerin muslimischen Glaubens, die in einem Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft tätig ist und trotz wiederholter Abmahnung darauf beharrt, ihren Dienst kopftuchtragend zu versehen, verletzt ihre Neutralitätspflicht. Das kann den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen.
Entscheidungsdatum: 2021-03-25
Aktenzeichen: 18 Sa 1197/20
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0325.18SA1197.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 626 BGB, BAT-KF, Art. 140 GG, Art. 137 WRV
Eine Krankenpflegerin muslimischen Glaubens, die in einem Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft tätig ist und trotz wiederholter Abmahnung darauf beharrt, ihren Dienst kopftuchtragend zu versehen, verletzt ihre Neutralitätspflicht. Das kann den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 22.07.2020 – 2 Ca 2017/19 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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