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13 TaBV 62/20•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-04-23, 13 TaBV 62/20
13 TaBV 62/20Arbeitsgericht23.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-23
Aktenzeichen: 13 TaBV 62/20
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0423.13TABV62.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin – unter Zurückweisung der Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung – wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 03.07.2020 – 4 BV 4/20 – teilweise abgeändert und der Tenor insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Anträge werden abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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