Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
10 Sa 122/21•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-06-16, 10 Sa 122/21
10 Sa 122/21Arbeitsgericht16.06.2021
Kündigt ein Arbeitgeber fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin und benennt als Beendigungstermin ein konkretes Datum mit versehentlich zu lang gewählter Kündigungsfrist, kann die Auslegung nach dem Empfängerhorizont trotz des erkennbaren, schnellstmöglichen Beendigungswillens des Arbeitgebers die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erst zu dem genannten Datum ergeben.
Entscheidungsdatum: 2021-06-16
Aktenzeichen: 10 Sa 122/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0616.10SA122.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 133, 157 BGB; § 622 Abs. 2 BGB
Kündigt ein Arbeitgeber fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin und benennt als Beendigungstermin ein konkretes Datum mit versehentlich zu lang gewählter Kündigungsfrist, kann die Auslegung nach dem Empfängerhorizont trotz des erkennbaren, schnellstmöglichen Beendigungswillens des Arbeitgebers die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erst zu dem genannten Datum ergeben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 18. November 2020 – 2 Ca 250/20 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.