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7 TaBV 79/20•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-07-27, 7 TaBV 79/20
7 TaBV 79/20Arbeitsgericht27.07.2021
Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu (Abweichung BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88).
Entscheidungsdatum: 2021-07-27
Aktenzeichen: 7 TaBV 79/20
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0727.7TABV79.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu (Abweichung BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88).
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