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16 Sa 152/21•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-09-03, 16 Sa 152/21
16 Sa 152/21Arbeitsgericht03.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-03
Aktenzeichen: 16 Sa 152/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0903.16SA152.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
I. Dem Beklagten wird wegen Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.12.2020 – 10 Ca 1380/20 – Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt.
II. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.12.2020 – 10 Ca 1380/20 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:
III. Die Revision wird zugelassen.
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