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4 Sa 280/21•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-11-17, 4 Sa 280/21
4 Sa 280/21Arbeitsgericht17.11.2021
Es ist daran festzuhalten, dass der Arbeitgeber die Gewährung einer Invalidenrente von der zusätzlichen Voraussetzung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig machen kann, sofern die Versorgungsordnung auf einer Betriebsvereinbarung beruht
Entscheidungsdatum: 2021-11-17
Aktenzeichen: 4 Sa 280/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:1117.4SA280.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 310 Abs. 4 Satz 1
Es ist daran festzuhalten, dass der Arbeitgeber die Gewährung einer Invalidenrente von der zusätzlichen Voraussetzung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig machen kann, sofern die Versorgungsordnung auf einer Betriebsvereinbarung beruht
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen – Az 3 Ca 1623/20 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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