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9 Sa 172/22•Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-04-27, 9 Sa 172/22
9 Sa 172/22Arbeitsgericht27.04.2022
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gem. § 7 Abs. 2 TV FlexAZ haben keinen Anspruch auf eine tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung, die während der Freistellungsphase fällig wird.
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 9 Sa 172/22
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0427.9SA172.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 2 TV Corona-Sonderzahlung VKA/ver.di, § 7 Abs. 2 TV FlexAZ
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gem. § 7 Abs. 2 TV FlexAZ haben keinen Anspruch auf eine tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung, die während der Freistellungsphase fällig wird.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11. Januar 2022 – 2 Ca 298/21 – unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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