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5 Ta 133/22•Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-09-14, 5 Ta 133/22
5 Ta 133/22Arbeitsgericht14.09.2022
Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für vor der Insolvenzeröffnung der Partei entstandene Ansprüche der Staatskasse auf zu erstattende Leistungen der Prozesskostenhilfe
Entscheidungsdatum: 2022-09-14
Aktenzeichen: 5 Ta 133/22
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0914.5TA133.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 120, 120 a ZPO, 36, 87 InsO
Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für vor der Insolvenzeröffnung der Partei entstandene Ansprüche der Staatskasse auf zu erstattende Leistungen der Prozesskostenhilfe
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 03.02.2022 gegen den Prozesskostenhilfe-Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 04.01.2022 - 7 Ca 29/20 - wird zurückgewiesen.
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