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18 Sa 271/22•Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-10-06, 18 Sa 271/22
18 Sa 271/22Arbeitsgericht06.10.2022
Ein Unternehmen, das im Rahmen einer Unternehmensgruppe die Entgeltabrechnung und Personalverwaltung für etwa 80 Arbeitnehmer vornimmt, ist nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
Entscheidungsdatum: 2022-10-06
Aktenzeichen: 18 Sa 271/22
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:1006.18SA271.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: Art. 35, 37 DSGVO, § 38 BDSG
Ein Unternehmen, das im Rahmen einer Unternehmensgruppe die Entgeltabrechnung und Personalverwaltung für etwa 80 Arbeitnehmer vornimmt, ist nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
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