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5 Ta 293/22•Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-11-24, 5 Ta 293/22
5 Ta 293/22Arbeitsgericht24.11.2022
Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für die vor Insolvenzeröffnung der Partei entstandene Ansprüche der Staatskasse auf zu erstattende Leistungen der Prozesskostenhilfe
Entscheidungsdatum: 2022-11-24
Aktenzeichen: 5 Ta 293/22
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:1124.5TA293.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 120, 120a ZPO, 36, 87 InsO
Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für die vor Insolvenzeröffnung der Partei entstandene Ansprüche der Staatskasse auf zu erstattende Leistungen der Prozesskostenhilfe
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 16.08.2022 gegen den Prozesskostenabänderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 22.07.2022 – 1 Ca 1771/19 – wird der Beschuss aufgehoben.
Es verbleibt bei der mit Beschluss vom 20.05.2020 bewilligte Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung.
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