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6 SLa 257/24•Landesarbeitsgericht Hamm, 2024-08-06, 6 SLa 257/24
6 SLa 257/24Arbeitsgericht06.08.2024
Ein an den TVöD-V gebundener öffentlicher Arbeitgeber kann dazu berechtigt sein, Bewerber, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, unabhängig davon, ob sie schwerbehindert sind oder nicht, aufgrund des Alters im Sinne der Generationengerechtigkeit nicht einzustellen und nicht zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn ein jüngerer qualifizierter Bewerber für die Stelle vorhanden ist.
Entscheidungsdatum: 2024-08-06
Aktenzeichen: 6 SLa 257/24
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:0806.6SLA257.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 15 Absatz 2 AGG, § 10 AGG, § 33 TVöD-V, § 165 Satz 3 SGB IX
Ein an den TVöD-V gebundener öffentlicher Arbeitgeber kann dazu berechtigt sein, Bewerber, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, unabhängig davon, ob sie schwerbehindert sind oder nicht, aufgrund des Alters im Sinne der Generationengerechtigkeit nicht einzustellen und nicht zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn ein jüngerer qualifizierter Bewerber für die Stelle vorhanden ist.
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