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6 SLa 63/24•Landesarbeitsgericht Hamm, 2024-08-27, 6 SLa 63/24
6 SLa 63/24Arbeitsgericht27.08.2024
Ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz scheidet schon mangels Vergleichbarkeit aus, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige Lohnerhöhung als Anreiz denjenigen Arbeitnehmern gewährt, die sich mit einem vereinheitlichten, umfangreich geänderten Arbeitsvertragsmodell einverstanden erklären und der sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufende Arbeitnehmer das neue Arbeitsvertragsmodell als nachteilig ablehnt (abweichend von BAG, Urteil vom 03.09.2014, Az. 5 AZR 6/13).
Entscheidungsdatum: 2024-08-27
Aktenzeichen: 6 SLa 63/24
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:0827.6SLA63.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 612a BGB
Ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz scheidet schon mangels Vergleichbarkeit aus, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige Lohnerhöhung als Anreiz denjenigen Arbeitnehmern gewährt, die sich mit einem vereinheitlichten, umfangreich geänderten Arbeitsvertragsmodell einverstanden erklären und der sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufende Arbeitnehmer das neue Arbeitsvertragsmodell als nachteilig ablehnt (abweichend von BAG, Urteil vom 03.09.2014, Az. 5 AZR 6/13).
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