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13 Ta 300/24•Landesarbeitsgericht Hamm, 2024-12-02, 13 Ta 300/24
13 Ta 300/24Arbeitsgericht02.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-02
Aktenzeichen: 13 Ta 300/24
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:1202.13TA300.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Auf die Gegenvorstellung der Klägerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24.09.2024 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 06.05.2024 aufgehoben.
Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 14.05.2022 bewilligten Prozesskostenhilfe.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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