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13 SLa 316/25•Landesarbeitsgericht Hamm, 2025-09-11, 13 SLa 316/25
13 SLa 316/25Arbeitsgericht11.09.2025
§ 24 S. 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG beinhalten keine Verlängerung des dreimonatigen Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, sondern eine eigenständige, von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Regelung des Urlaubsjahres. Vor Ablauf des danach zu bestimmenden Urlaubsjahres kann ein Verfall von Urlaubsansprüchen nicht eintreten.
Entscheidungsdatum: 2025-09-11
Aktenzeichen: 13 SLa 316/25
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2025:0911.13SLA316.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 7 Abs. 3 BUrlG, § 24 S. 2 MuSchG, § 17 Abs. 2 BEEG, § 15 Abs. 8 MTV Einzel-handel NRW
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