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6 Sa 668/19•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-02-13, 6 Sa 668/19
6 Sa 668/19Arbeitsgericht13.02.2020
Sich als Arbeitnehmer auf die Unabdingbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu berufen, kann ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen nicht treuwidrig sein.
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 6 Sa 668/19
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0213.6SA668.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 233 ZPO; § 242 BGB
Sich als Arbeitnehmer auf die Unabdingbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu berufen, kann ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen nicht treuwidrig sein.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.04.2019 – 9 Ca 5491/18 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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