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2 Ta 73/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-07-15, 2 Ta 73/20
2 Ta 73/20Arbeitsgericht15.07.2020
Abwägungskriterien bei der Festsetzung von Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei
Entscheidungsdatum: 2020-07-15
Aktenzeichen: 2 Ta 73/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0715.2TA73.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Abwägungskriterien bei der Festsetzung von Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.02.2020Az. 12 Ca 6291/19 auf 200,00 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
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