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2 Sa 358/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-09-14, 2 Sa 358/20
2 Sa 358/20Arbeitsgericht14.09.2020
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO hindert die Kostenregelung aus § 12a ArbGG nicht
Entscheidungsdatum: 2020-09-14
Aktenzeichen: 2 Sa 358/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0914.2SA358.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO hindert die Kostenregelung aus § 12a ArbGG nicht
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2020, Aktenzeichen5 Ca 4806/19 wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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