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3 Sa 746/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-02-17, 3 Sa 746/20
3 Sa 746/20Arbeitsgericht17.02.2021
Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichtberücksichtigung der Bewerbung setzt voraus, dass die Stelle bei ordnungsgemäßer Auswahl dem klagenden Bewerber hätte übertragen werden müssen und der Bewerber darf es nicht unterlassen haben, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwehren (Anschluss an BAG, Urteil vom 28.01.2020 - 9 AZR 91/19)
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: 3 Sa 746/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0217.3SA746.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 280 Abs. 1, 823 Abs.2 BGB i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG
Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichtberücksichtigung der Bewerbung setzt voraus, dass die Stelle bei ordnungsgemäßer Auswahl dem klagenden Bewerber hätte übertragen werden müssen und der Bewerber darf es nicht unterlassen haben, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwehren (Anschluss an BAG, Urteil vom 28.01.2020 - 9 AZR 91/19)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 30.07.2020 – 3 Ca 2356/19 – wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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