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2 Ta 74/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-06-23, 2 Ta 74/21
2 Ta 74/21Arbeitsgericht23.06.2021
Vergleichswert bei Übernahme der Gesamtschuldnerschaft für Ansprüche, die in einem weiteren Verfahren gegen einen anderen Beklagten rechtshängig sind
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 2 Ta 74/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0623.2TA74.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Vergleichswert bei Übernahme der Gesamtschuldnerschaft für Ansprüche, die in einem weiteren Verfahren gegen einen anderen Beklagten rechtshängig sind
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagtenprozessbevollmächtigten wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2021,AZ 10 Ca 1702/20 abgeändert und der Vergleichswert auf 10.660,19 € festgesetzt (Mehrwert 5.387,51 EUR).
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