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11 Sa 689/18•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-07-07, 11 Sa 689/18
11 Sa 689/18Arbeitsgericht07.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-07
Aktenzeichen: 11 Sa 689/18
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0707.11SA689.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: §§ 779, 119, 121 BGB
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit Landesarbeitsgericht Köln – 11 Sa 689/18 – durch gerichtlichen Vergleich vom 08.05.2019 erledigt ist.
Die weiteren durch die Anfechtung des Vergleichs entstandenen Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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